Allgemeine Informationen

Nachträglich zum Schulabschluss

Auch nach der regulären Schulzeit ist es noch möglich, den Ersten allgemeinbildenden (ESA) oder den Mittleren Schulabschluss (MSA) durch eine externe Prüfung nachzuholen.

Hier an der Max-Tau-Schule werden die Prüfungen zum externen MSA durchgeführt. Wenn Sie gerne den ESA auf diesem Weg erlangen möchten, wenden Sie sich bitte an die Leif-Eriksson-Schule.

Die nächste Gelegenheit für die Teilnahme an den externen Prüfungen ist im Frühjahr 2023.

Wer kann sich für die Externenprüfung anmelden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die Schulpflicht im allgemeinbildenden und berufsbildenden Bereich erfüllt wurde und der Wohnsitz in Kiel ist.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • das 17. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht Schülerin oder Schüler einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist
  • noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben hat,
  • die Externenprüfung höchstens einmal nicht bestanden hat,
  • sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet hat.

Weitere Informationen über die Voraussetzungen zur Zulassung und über die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Internet ebenfalls unter https://za.schleswig-holstein.de.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldungen zu den Prüfungen werden gerne während der Anmeldetage von Mittwoch, 06. Dezember bis Freitag, 08. Dezember 2023 in der Max-Tau-Schule entgegengenommen, sind aber auch danach noch bis zum 31.01.2024 möglich.

Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin im Sekretariat unter 0431-2609570 oder bei Frau Meier/ Frau Langner: Telefonnummer: 0151-68953484, externe.msa@mts-kiel.de .

Alle nötigen Formulare finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine beglaubigte Ausweiskopie oder eine beglaubigte Geburtsurkunde und

Meldebescheinigung,

  • beglaubigte Kopien der Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der zuletzt besuchten Schulen sowie Nachweise über sonstige Ausbildungen,
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsweges und gegebenenfalls bisheriger beruflicher Tätigkeiten mit einem unterzeichneten aktuellen Lichtbild,
  • bei Bewerberinnen und Bewerbern unter 18 Jahren eine Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten.
  • Zusätzlich kann dem Antrag ein Antrag auf Anerkennung eines Fremdsprachen-Zertifikates des Deutschen Volkshochschulverbandes gemäß § 7 Absatz 3, beigefügt werden.

Anstelle von Beglaubigungen können auch Originale zum Abgleich vorgezeigt werden.

Welche Prüfungen sind abzulegen?

Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Die Aufgaben werden durch das für Bildung zuständige Ministerium gestellt.

In Englisch besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. Anstelle der Arbeit in Englisch kann für Prüflinge, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, auch eine Arbeit in ihrer Herkunftssprache zugelassen werden.

Bei Vorlage eines anerkannten Fremdsprachen-Zertifikats auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen (GERR) für den Mittleren Schulabschluss entfällt die Prüfung in der ersten Fremdsprache.

Die mündliche Prüfung für den Mittleren Schulabschluss umfasst Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie drei Prüfungen nach Wahl des Prüflings aus den Fachbereichen

a) Biologie, Chemie, Physik und Technik/Informatik,

b)Geografie, Geschichte, Wirtschaft/Politik,

wobei beide Fachbereiche belegt sein müssen.

An Stelle der mündlichen Prüfung in einem der Prüfungsfächer kann ein fächerübergreifend bearbeitetes Thema präsentiert werden. Das Thema ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu genehmigen.

Wie bereitet man sich vor?

Die Vorbereitungen auf die Prüfungen erfolgen in eigener Verantwortung. Der Besuch von Vorbereitungskursen entsprechender Bildungseinrichtungen kann hilfreich sein. Auf der Internetseite za.schleswig-holstein.de findet man für die schriftlichen Prüfungen Musteraufgaben, Abschlussarbeiten und Übungshefte der vergangenen Jahre.