Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Schulsozialarbeit ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des § 13 SGB VIII.
Was macht die Schulsozialarbeit?
handelt bei Anfragen von einzelnen Kindern/Jugendlichen, Lehrkräften, Eltern/Sorgeberechtigten und weiterem Personal der Schule
reagiert auf den im Arbeitsalltag wahrgenommenen Bedarf
agiert in Abstimmung mit der Schule und mit schulischer Unterstützung auf Krisen
erkennt herausfordernde Lebenslagen und Missstände sowie individuell ungünstige Entwicklungen junger Menschen frühzeitig und greift fachlich angemessen ein
entwickelt und bietet präventive Angebote, die die Persönlichkeit, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten und Bewältigungskompetenzen von Kindern/Jugendlichen stärken und dazu beitragen, Belastungs- und Krisensituationen im Schulalltag zu vermeiden
entwickelt themenspezifische, intervenierende Kleingruppenangebote, um die Dynamik von Gruppen für Beratung und Begleitung zu nutzen
agiert als koordinierende Netzwerkakteurin im Hinblick auf Beratungsangebote im Kontext von Schule und Kinder- und Jugendhilfe: Kinder und Jugendliche sind auf ein Zusammenwirken der Expertise unterschiedlicher Professionnen angewiesen
Schweigepflicht
Grundsätze der Schulsozialarbeit
Freiwilligkeit
Niederschwelligkeit
Prävention
Nachhaltigkeit
Partizipation
Neutralität
Integration
Prozessorientierung
Systemorientierung
Ressourcenorientierung
Schweigepflicht
Konkrete Angebote
Soziales Lernen
Klassenrat
Judo
Patenausbildung
Mädchengruppe
Jungengruppe
Projektbezogene Arbeit mit Klassen
Beratung von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften
Ferienfreizeit
Netzwerkarbeit im Stadtteil
Bei Fragen oder einem Terminwunsch können Sie uns wie folgt erreichen: Tel.: 0431/260 957 22